Lieferkettengesetz (LkSG)

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Mit den im Folgenden aufgeführten Verantwortlichen/Beauftragten und den aufgezeigten Verfahren kommen die pfenning logistics GmbH und die KMP Holding GmbH ihrer gesetzlichen Verpflichtung nach, eine Beschwerdestelle gemäß dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) einzurichten und zu betreiben.

Verantwortlichkeit in der Geschäftsführung

Manuel Pfenning

Für Lieferketten der pfenning logistics GmbH und der KMP Holding GmbH

Beauftragte für die Beschwerdestelle

Tobias Eberhard
mobil: +49 151 550 34630

Für Lieferketten der pfenning logistics GmbH und der KMP Holding GmbH

Klaus Werner
mobil: +49 162 7238 943

Für Lieferketten der pfenning logistics GmbH und der KMP Holding GmbH

Menschenrechts-
beauftragte:r

Klaus Werner
mobil: +49 162 7238 943

Für Lieferketten der pfenning logistics GmbH

Tobias Eberhard
mobil: +49 151 550 34630

Für Lieferketten der KMP Holding GmbH

Janina Pfenning

Für Lieferketten der KMP Holding GmbH

Für Meldungen zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) stehen folgende Meldekanäle zur Verfügung:

  • Telefonische oder persönliche Meldung bei den Beschwerdestellen-Beauftragten
  • per E-Mail über die E-Mail-Adresse: meldestelle-compliance@pfenning-logistics.com
  • per Brief über die Post-Adresse: pfenning logistics GmbH, Meldestelle-Compliance, Daimlerstraße 4, 68542 Heddesheim

Die Abwicklung der Beschwerden erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorschriften in der jeweils aktuellen Fassung des LkSG. Dies bezieht sich insbesondere auf die Weisungsfreiheit der Beauftragten Personen und auf die Vertraulichkeit/Verschwiegenheit aller am Verfahren beteiligter Personen.

Die Dokumente zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz stehen im Downloadbereich „Compliance“ zur Verfügung, können aber auch hier abgerufen werden: